Einladung zur Jahreshauptversammlung vom 22. Dezember 2025
Heute senden wir Ihnen eine neue Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025, am 20. Januar 2026, um 17.00 Uhr, in der Tennishalle sowie die entsprechende Tagesordnung.
Dem Vorstand ist bewusst, dass der frühe Beginn für Berufstätige ungünstig ist. In Abwägung aller alternativen Möglichkeiten (die Tennishalle ist an den Wochenenden bis März belegt) haben wir uns für einen frühen Beginn mit der realistischen Möglichkeit, alle Tagesordnungspunkte in der Versammlung abhandeln zu können, entschieden und hoffen, dass Sie es ausnahmsweise einrichten können, früher zu erscheinen. Als Alternative bleibt immer noch die Vergabe einer Vollmacht.
Wir holen die JHV vom 9. Dezember 2025 komplett und inhaltlich unverändert nach. Die Tagesordnungspunkte sind daher unverändert, jedoch nach nachvollziehbaren Hinweisen einiger Mitglieder teilweise in der Reihenfolge verschoben. Vorgezogen haben wir insbesondere den Bericht zur wirtschaftlichen Lage und die Wahlen, wichtige Entscheidungsgrundlagen insbesondere im Hinblick auf die Entscheidungen zum Thema Sanierung/Bau.
Alle zum 1. November 2025 form- und fristgerecht eingegangenen Anträge behalten Ihre Gültigkeit und müssen nicht neu gestellt werden. Zur besseren Übersicht sind diese der Einladung zusammen mit der Tagesordnung und dem Geschäftsbericht sowie der Mustervollmacht beigefügt.
Sie können die Unterlagen mit folgendem LINK zum Download aufrufen.
Die Nummerierung der Anträge ist unverändert. Nochmals bitten wir Sie, sich mit den Inhalten der Anträge vorab zu befassen, damit Sie inhaltlich auf die Diskussion gut vorbereitet sind. Die gestellten Anträge haben erhebliche Auswirkungen auf die Zukunft des Clubs. Die Antragsteller werden jeweils ihre Anträge vorstellen und begründen, jedoch nicht zwingend vorlesen. Auch die Versammlungsleitung wird aus Zeitgründen die Anträge beim Aufrufen nur kurz redaktionell zusammenfassen.
Der guten Form halber machen wir darauf aufmerksam, dass keine neuen Sachanträge zu dieser JHV mehr gestellt werden dürfen. Davon ausgenommen sind Ergänzungen oder Differenzierungen zu diesen. Es bleibt Ihnen unbenommen, Anträge zur Geschäftsordnung, also dem Verfahrensablauf, zu stellen.
Die Ihnen bereits aus der letzten Einladung bekannte Versammlungsordnung für diese Jahreshauptversammlung, die mit dem Geschäftsbericht versendet wurde, ist ebenfalls wieder beigefügt, jedoch wurde diese stark vereinfacht. Sie dient einem strukturierten und geregelten Ablauf. Daher bitten wir Sie, aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme, Höflichkeit und Fairness, diese Versammlungsordnung zu beachten.
Wie bekannt, ist die Mitgliederversammlung nur beschlussfähig, wenn mindestens ein Zwanzigstel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Sollten Sie am 20. Januar 2026 verhindert sein, können Sie in bekannter Form Ihre Stimme übertragen. Nach abwägender juristischer Prüfung haben wir uns entschieden, die Vollmachten für den 9. Dezember 2025 nicht auf den 20. Januar 2026 zu übertragen. Es ist uns bewusst, Ihnen damit Mühe zu bereiten. Um jedoch das Abstimmungsergebnis nicht zu gefährden, ist es uns wichtig, keine Stimme zu verlieren. Gemäß § 7 Abs. 2 unserer Satzung haben die stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder die Möglichkeit, einem anderenMitglied für die zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung nächste Versammlung eine Abstimmungsvollmacht zu erteilen. Die Vollmacht ist spätestens zehn Tage vor der Versammlung (10. Januar 2026) im Original unter Beifügung einer ebenfalls original unterzeichneten Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments der Geschäftsstelle vorzulegen. Sofern der Vollmachtgeber persönlich im Sekretariat erscheint und sich ausweist, muss der Vollmacht keine unterzeichnete Kopie beigelegt werden. Die Vollmacht gilt im Außenverhältnis als uneingeschränkt. Ein Mitglied kann nicht mehr als zwei Vollmachten auf sich vereinen. Eine Mustervollmacht finden Sie im Anhang.
Unsere besondere Fürsorge dient dem Zeitmanagement, um allen Belangen der Mitglieder zwecks Frage- und Informationsbedürfnisses gerecht zu werden.
Aufgrund des starken Interesses an dieser JHV werden wir bereits um 17.00 Uhr beginnen. Wir haben die Anzahl der Registrierungsstellen erheblich erhöht, dennoch wird die Registrierung einen erheblichen Zeitaufwand erfordern. Bitte erscheinen Sie mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 45 Minuten, um einen pünktlichen Beginn zu ermöglichen.
Wir streben an, die Versammlung nicht über 22.00 Uhr hinaus laufen zu lassen. Eine eventuelle Fortsetzung der JHV am Folgetag bietet sich wegen der bestehenden Logistik aus Kostengründen an.
Auf Ihr Kommen und Ihre Diskussionsbeiträge freuen wir uns.
Mit freundlichen Grüßen
Max Sturm Dr. Andreas Nitze
Vorsitzender stellvertretender Vorsitzender
Save the Date: Jahreshauptversammlung am Di., 20. Januar 2026 ab 17:00 Uhr vom 12. Dezember 2025
Liebe Clubmitglieder,
wir möchten Sie vorab informieren, dass die Jahreshauptversammlung am Dienstag, 20. Januar 2026 ab 17:00 Uhr stattfinden wird.
Wir haben geprüft, ob wir die Versammlung auf einen Samstag oder Sonntag im Januar legen können. Da zahlreiche Tennis-Verbandsspiele und Hockeyspiele stattfinden, könnten stimmberechtigte Spieler und stimmberechtigte Eltern, die ihre Kinder bei den Spielen betreuen, nicht teilnehmen, was die Beschlüsse auf der Versammlung anfechtbar macht.
Alle weiteren Informationen, wie Tagesordnung und Regelungen zu den Vollmachten, erhalten Sie in den nächsten Tagen zusammen mit der Einladung zur JHV.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorstand